Hat jemand von euch gestern was bei Amazon gekauft?
Das ist gestern passiert: http://www.mopo.de/2010/20100924/deutsc ... disks.html
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Haha.
Das ist echt peinlich.
Oh, ich hab hier was ähnliches http://www.spassfieber.de/bilder/bloede-teamleiter.html .
ist aber nichts im vergleich zu Amazon.
Würed mal gerne wissen wie es dazu kam, und wie viele Leute in der Zeit ne' Blue Ray Disc gekauft haben.
Eigentlich haben aber alle das Recht darauf ihre Einkäufe zu erhalten denn Amazon ist selber schuld dass die Panne passiert ist. Und da es einen ageschlossenen Kaufvertrag gibt muss Amazon jedem Kunden die Artikel zustellen.
Zitat von "Lugia"Eigentlich haben aber alle das Recht darauf ihre Einkäufe zu erhalten denn Amazon ist selber schuld dass die Panne passiert ist. Und da es einen abgeschlossenen Kaufvertrag gibt muss Amazon jedem Kunden die Artikel zustellen.
Eben nicht unbedingt... du kannst doch genauso nachträglich eine Bestellung stornieren, wenn du merkst, dass du es doch nicht brauchst. Dies gilt nicht nur für den Käufer, sondern auch für den Verkäufer. Ich könnte jetzt enorm ausschweifen... jedenfalls: Kaufverträge entstehen jedenfalls durch übereinstimmende Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer.
In diesem Fall bei Amazon gibt der Käufer die Willenerklärung ab, etwas zu diesem Preis zu kaufen. Die Willenserklärung von Amazon (dem Verkäufer) erfolgt automatisch. Nach der abgesendeten Bestellung kommt der Kaufvertrag zu Stande. Und auch nach dem zu Stande kommen, ist es durchaus möglich die Willenserklärung zu ändern bzw. den KV zu widerrufen - egal ob Käufer oder Verkäufer dies tun.
Und in diesem Fall geschah dies bereits nach einem Tag - also mehr als in Ordnung. Zwischen Unternehmenspartner (also: Unternehmen [Käufer] - Unternehmen [Verkäufer]) ist dies übrigens viel öfter der Fall, dass nachträglich Bestellungen storniert werden, weil man einen günstigeren Zulieferer gefunden hat. Wäre doch irgendwie blöd, wenn einmal bestellte Ware nicht zu widerrufen wäre. Bzw. man ihn nachträglich nicht mehr ändern könnte.
Ist schon lange her, müsste aber ungefähr stimmen.
Ich hab gelesen, dass in der Vergangenheit wegen ähnlichen Fällen schon geklagt wurde, wobei der Käufer dann recht bekommen hat.
Zitat von "Jäger-Rose"Ich hab gelesen, dass in der Vergangenheit wegen ähnlichen Fällen schon geklagt wurde, wobei der Käufer dann recht bekommen hat.
Irgendwann mal hat jemand ein Haus bei eBay für nen 1€ ersteigert, was der Verkäufer natürlich nicht wollte, weswegen der Käufer geklagt und rechtbekommen hat.
Ja blöd muss man ja auch schon sein, um ein Haus bei eBay zu versteigern
Weißt du noch, was da die Anklage bzw. Begründung war?
Das, was ich meinte, steht sogar auch im Link von AD drin, auch wenn ich das bei Yahoo! gelesen habe. Ist genau der selbe Artikel, koooooomiiiisch
Wobei eine Versteigerung ein bisschen anders ist als eine normale Bestellung... Wodurch ich glaube, dass Amazon auf der rechten Seite ist.
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