• Ehrlicher Dieb: Ein Mann hat ein Velo "gestollen" weil er keine Zug mehr nach Hause hatte, aber am nächsten Tag stelle er es zurück mit einem Zettel. [Blockierte Grafik: http://www.20min.ch/dyim/0ff95c/B.…/topelement.jpghttp://www.20min.ch/panorama/news/…chweiz-11102701 Ich finde diese Geschicht ziemlich amüsant und gut das er es zurück gestellt hat. :)

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  • Wenn das denn mal so stimmt. Es gibt auch Geschichten von ehrlichen (Fahrrad-)Dieben, die ihre Opfer reinlegten und das Haus ausraubten. Aber wenn das so stimmt, ist es durchaus ein vernünftiger Mensch.

    sincerely your roman soldier

    JUS DREIN JUS DAUN

  • Auf jeden Fall eine nette Geschichte.

    @Herman: Inwiefern hat das Ausrauben etwas mit dem Fahrrad zu tun? Um die wegzulocken?

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  • Bennji: Sorry, hätte ich vielleicht ausführlicher schreiben sollen.
    Der Dieb hat das Fahrrad zwei Tage später zurück gestellt und als Entschuldigung Kino Gutscheine dran geheftet. Nachdem Besitzer und Mitwohner vom Kino zurückkehrten, haben sie fest gestellt, dass sie ausgeraubt wurden.

    sincerely your roman soldier

    JUS DREIN JUS DAUN

  • Ah, ja so ähnlich hatte ich es mir auch überlegt, aber das es sowas in Wirklichkeit gibt...

    Das ist auch eines der Verbrechen in TKKG 001 - Die Jagd nach den Millionendieben :D Echt wahr, da wird ein Auto entwendet und danach gibt es Theaterkarten als Entschädigung.

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  • Naja, streng genommen ist das, was der gemacht hat auch kein Diebstahl. In Deutschland nennt man sowas "Gebrauchsanmaßung", was nicht strafbar ist, solange der Wert des Gegenstandes erhalten bleibt. Zivilrechtlich kann man dafür allerdings belangt werden. Genaueres hier: Wikipedia

    Wie die Rechtslage da in der Schweiz ist, weiß ich alledings nicht.

    @Herman: Kinokarten wurden hier übrigens nicht erwähnt, von daher scheint das wohl in Ordnung zu sein... :D

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  • Bennji: Das ist wahr. Aber er hat seine Nummer hinterlassen und würde sich gerne zum Drink mit dem Opfer treffen. Wenn man jetzt sehr Quer denkt, könnte man von einem Komplizen ausgehen, der in der Zeit die Bude leer räumt.
    Hier ist das aber natürlich etwas unwahrscheinlicher, da das Fahrrad nicht vor dem Haus entwendet wurde, wenn ich richtig gelesen habe.

    sincerely your roman soldier

    JUS DREIN JUS DAUN

  • Ja, aber wenn er seine Nummer hinterlassen hat, ist er zu indetifizieren, etc. Das wäre total risikoreich. Und außerdem war das Rad wohl auch recht klapperig, und wurde - wie du gesagt hast - nicht vor dem Haus entwendet, der Besitzer war dem Mann also vermutlich unbekannt. Okay, evtl. hat er ihn verfolgt, hat ihn seit Tagen beobachtet, nur um ihn dann so auszutricksen. Aber dagegen spricht die Tatsache, dass das Rad ja wohl nicht abgeschlossen war...
    Das wäre eine reichlich merkwürdige Aktion, wenn das geplant war.

    Irgendwie habe ich manchmal das Gefühl, es gibt nichts zu berichten, wenn sowas jetzt schon in die Zeitung kommt...

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  • Irgendwie habe ich manchmal das Gefühl, es gibt nichts zu berichten, wenn sowas jetzt schon in die Zeitung kommt...


    Das sowieso :D

    Wenn man sich alles anguckt, glaube ich auch nicht, dass das geplant war. Ich sage ja nur, dass Leute auf diese Art schon reingelegt wurden und man deshalb vorsichtig sein sollte.

    sincerely your roman soldier

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  • Ja, zum Glück warnt uns TKKG schon vor sowas :D

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  • Naja, streng genommen ist das, was der gemacht hat auch kein Diebstahl. In Deutschland nennt man sowas "Gebrauchsanmaßung", was nicht strafbar ist, solange der Wert des Gegenstandes erhalten bleibt. Zivilrechtlich kann man dafür allerdings belangt werden. Genaueres hier: Wikipedia

    Wie die Rechtslage da in der Schweiz ist, weiß ich alledings nicht.


    Ich denke mal bei uns in CH ist das auch so, aber ich weiss es nciht genau.

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