Hey, ich hoffe, euch hat der Threadtitel nicht abgeschreckt^^
Mir geht es hier um folgende Fragestellung: Wenn ich einen Artikel verkaufe (z.B. bei eBay), darf/kann/muss ich dann die Original-Rechnung mit an den Käufer übergeben? Notwendig wäre dies zum Beispiel für Garantiezwecke, die der neue Käufer evtl. in Anspruch nehmen will, hierfür aber diese Rechnung benötigt. Normal würde ich ja sagen "Gar kein Problem, kann ich ja mitschicken", aber ich frage mich, wie das ist, wenn auf der Rechnung meine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kundennummer, Auftragsnummer und bei meinem aktuell Fallbeispiel auch Handy-Nummer, Handy-Vertragsdetails und SIM-Karten-Nummer).
Einerseits geht es mir darum, ob der Käufer diesen Beleg überhaupt besitzen darf bzw. ihn nutzen kann und ob ich meine persönlichen (Vertrags-)Daten einfach so abgeben sollte.
Ich hoffe, dass hier zufällig ein Experte vorbei schaut. Laien-Vermutungen werden hier ehrlich gesagt nicht benötigt, denn da habe ich meine ja bereits abgegeben.