Weiterverkauf mit ursprünglicher Rechnung

  • Hey, ich hoffe, euch hat der Threadtitel nicht abgeschreckt^^
    Mir geht es hier um folgende Fragestellung: Wenn ich einen Artikel verkaufe (z.B. bei eBay), darf/kann/muss ich dann die Original-Rechnung mit an den Käufer übergeben? Notwendig wäre dies zum Beispiel für Garantiezwecke, die der neue Käufer evtl. in Anspruch nehmen will, hierfür aber diese Rechnung benötigt. Normal würde ich ja sagen "Gar kein Problem, kann ich ja mitschicken", aber ich frage mich, wie das ist, wenn auf der Rechnung meine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kundennummer, Auftragsnummer und bei meinem aktuell Fallbeispiel auch Handy-Nummer, Handy-Vertragsdetails und SIM-Karten-Nummer).
    Einerseits geht es mir darum, ob der Käufer diesen Beleg überhaupt besitzen darf bzw. ihn nutzen kann und ob ich meine persönlichen (Vertrags-)Daten einfach so abgeben sollte.

    Ich hoffe, dass hier zufällig ein Experte vorbei schaut. Laien-Vermutungen werden hier ehrlich gesagt nicht benötigt, denn da habe ich meine ja bereits abgegeben.

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  • Ohne deinen Link wäre ich auf diesen Thread nicht gekommen =). Aber schau mal hier: http://www.talkteria.de/forum/topic-147488.html. Es gibt wohl einige Möglichkeiten, wie keine Rechnung, mit Originalrechnung, mit unkenntlich gemachter Originalrechnung oder mit unkenntlich gemachter Kopie (Edit: Bäh... vergiss die letzten beiden^^.). Lies es dir am besten selbst durch, klingt aber sehr plausibel. Wenn auf dem von dir "unbekannten" Produkt sowieso keine Garantie mehr ist, kannst du auf die Rechnung sowieso pfeiffen^^. Edit: Letztlich geht nur mit Originalrechnung oder gar nicht. Letzteres kannst du auch machen, wenn sowieso keine Garantie mehr drauf ist oder du gibst generell keine Rechnung mit und der Käufer hat dann eben gar nichts von der Restgarantie - auch eine Möglichkeit. Aber das wichtigste: Du bist nicht verpflichtet.

    [tabmenu][tab='Avatar']Diese kleinen, netten und knuffigen Vögelchen nennen sich Hamachou und dürften einigen aus Skies of Arcadia bekannt sein. Ich habe diese Bilder weder selbst gezeichnet noch modelliert. Dennoch finde ich sie so knuffig, dass man sie einfach lieb haben muss und ich hoffe euch geht's genau so^^". Diese Grafiken sind wirklich rar und ich bin stolz sie im Web gefunden zu haben.[/tabmenu]

    4 Mal editiert, zuletzt von Kenai (8. Februar 2012 um 22:55)

  • Danke für den Link, die Fragedtellung passt ja bei mir wie die Faust aufs Auge^^
    Dass keine Verpglichtung besteht, dachte ich mir schon. Ich denke nur, dass der Verkaufspreis durch die fast vollständig erhaltene Garantiezeit (~23 Monate) stark beeinflusst werden könnte. Dort bei deinem Link ist ja auch jemand der sagt, es wäre ihm extrem wichtig. Aber ich schätze, das bleibt jetzt wohl meine Entscheidung... Ich schlaf mal drüber, auch wenns eher nach "nicht" aussieht.

  • Wenn auf der Originalrechnung persönliche Daten mitaufgedruckt sind, die du nicht preisgeben möchtest, hast du das Recht diese nicht mitzuschicken. Die Weitergabe eigener Daten darf nicht erzwungen werden und bleibt daher im freien Rahmen. Du kannst diese Daten weitergeben, ich empfehle es aber nicht. Es gilt die gleiche Regelung wie bei Facebook: "Jeder ist für seine eigene Publizierung der Daten selbst verantwortlich", heißt, wenn der andere Unfug mit diesen Daten anstellt und du damit betroffen wirst, dann gilt laut Gesetzt salopp gesagt "Selbst Schuld".
    Du musst aber z.B. bei Ebay explizit angeben, dass die Garantie für den neuen Käufer entfällt, aufgrund der nicht zu publizierenden Daten, die in Verbindung mit der Garantie stehen. Wer sich dann meldet erklärt sich bereit das Produkt ohne Garantie zu kaufen.

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