Wer kennt sich mit Urheberrechten aus?

  • Wenn zum Beispiel eine Schule ein Theaterstück zu einem Disneyfilm machen möchte, darf die Schule das?

    Wer kennt sich mit Urheberrechten aus und kann was dazu sagen?

    Mir ist aufgefallen, dass im Netz einige Schulaufführungen von König der Löwen entdeckt habe. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Schule Disney um Erlaubnis gefragt hat, dass sie das aufführen dürfen.

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  • Da das öffentlich ist, würde man dafür wohl eine Genehmigung brauchen. Ich bezweifle aber, dass jemand einen wegen eines Theaterstücks in der Schule anzeigen würde.
    Soweit ich weiß, ist alles, was Urheberrechtlich geschützt ist und der Öffentlichkeit präsentiert wird, braucht eigentlich eine Genehmigung. - Vor allem, wenn man damit Geld verdient

    sincerely your roman soldier

    JUS DREIN JUS DAUN

  • Da das öffentlich ist, würde man dafür wohl eine Genehmigung brauchen. Ich bezweifle aber, dass jemand einen wegen eines Theaterstücks in der Schule anzeigen würde.
    Soweit ich weiß, ist alles, was Urheberrechtlich geschützt ist und der Öffentlichkeit präsentiert wird, braucht eigentlich eine Genehmigung. - Vor allem, wenn man damit Geld verdient

    Ist mit Genehmigung so zu verstehen, dass man eine Art Lizenz bezahlen muss, wenn zum Beispiel ein Theaterstück öffentlich zeigen möchte ?

  • Zitat

    Wenn zum Beispiel eine Schule ein Theaterstück zu einem Disneyfilm machen möchte, darf die Schule das?

    Nein, darf sie nicht. Da es sich aber um eine Veranstaltung im geschlossenen Kreise handelt und sowieso niemand davon erfährt ist es eh egal. Außerdem kommt es nicht gut an eine öffentliche Bildungsstätte zu verklagen, damit würde sich Disney so ziemlich selbst ins Knie schießen.

    Rein Urheberrechtlich gesehen darfst du "nur" deiner engen Familie (Vater, Mutter, Geschwister) etwas von Disney vorführen bzw. vorsingen. Gleiches gilt für alle anderen Musikstücke und Theathervorstellungen. Sobald z.B. eine Großmutter zuhört, gilt es als Urheberrechtsverletzung und würde aus musikalischer Seite eine GEMA Genehmigung erfordern (Was totaler Schwachsinn ist) und aus der Seite des Theaters das Einverständnis des Urhebers.
    Da aber keiner davon erfährt, ist es egal, wenn aber mal so ganz zufällig ein Gema Angestellter an deinem Haus vorbeiläuft und hört und sieht wie du KdL vorführst und vorsingst, dann hast du ein Problem (Aber selbst GEMA Angestellten haben ein Herz und würden ein Auge zudrücken :D)

    Es gab mal einen Fall (ich weiß leider nicht mehr wo), bei dem die GEMA von einem Kindergarten GEMA Gebühren verlangte, weil diese in der freien Öffentlichkeit Weihnachtslieder gesungen hatten. Nur um mal darzustellen wie streng die GEMA eigentlich ist.

    Ach die GEMA und GVL, meine liebsten Freunde, die mich über die Jahre sehr gequält haben. :D

  • Wow, du weiß echt viel darüber, ich hab mal in der 5 ein Referat gehalten und kann mich nicht mal an halb so viel darüber erinnern. :D

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