Altersbeschränkung

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  • Ich kann dir jetzt schon sagen, dass trotz Warnung kaum ein Minderjähriger NICHT mitlesen wird. Falls es schon eine Altersbeschränkung geben sollte, dann so, dass der Zugriff auf diese Themen für U18 Jährige gesperrt werden sollte. Ich halte es jedoch für erwähnenswert, dass die Zielgruppe von Disney nicht nur Ü18-Personen ist, sondern fast eher U18, und somit solche Themen sowieso Tabu sind in diesem Forum. Solche Spiele sind, meiner Meinung nach, in der Grauzone. :)

  • Rosegirly hat das schon ganz treffend formuliert:

    Ich kann dir jetzt schon sagen, dass trotz Warnung kaum ein Minderjähriger NICHT mitlesen wird. Falls es schon eine Altersbeschränkung geben sollte, dann so, dass der Zugriff auf diese Themen für U18 Jährige gesperrt werden sollte. Ich halte es jedoch für erwähnenswert, dass die Zielgruppe von Disney nicht nur Ü18-Personen ist, sondern fast eher U18, und somit solche Themen sowieso Tabu sind in diesem Forum. Solche Spiele sind, meiner Meinung nach, in der Grauzone. :)

    Genau so ist es nämlich. Wir haben uns aber schon vor etwas längerer Zeit dazu entschlossen, dass wir keine "geheimen" Unterforen für bestimmte User erstellen wollen. Das gilt natürlich insbesondere für Ü-18-Themen. Daher werden wir weiterhin so verfahren wie jetzt: Wenn es solche Threads gibt, werden sie geschlossen und möglicherweise "gefährlicher Inhalt" wird entfernt.

  • resident evil da gibs spiele wo am 16 und eins wo ab 12 sind ..

    Ja, das stimmt schon, aber du hast nun mal nur “Resident Evil“ und nicht “Zero“ (16) oder “Gaiden“ (12) geschrieben.

    Ganz davon ab ist der Aufwand auch viel zu hoch. Um ganz sicher zu gehen, braucht man die Ausweise. Und ich glaube nicht dass Jäger-Rose alle kontrollieren möchte. Und es werden auch nicht alle ihm die Ausweise zeigen möchten *g*

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  • Ja, das stimmt schon, aber du hast nun mal nur “Resident Evil“ und nicht “Zero“ (16) oder “Gaiden“ (12) geschrieben.

    Das fasst es zusammen. Wenn man über Resident Evil diskutieren möchte, muss es über einen speziellen Titel sein, welcher nicht als jugendgefährdend einzustufen ist.

    [tabmenu][tab='Avatar']Diese kleinen, netten und knuffigen Vögelchen nennen sich Hamachou und dürften einigen aus Skies of Arcadia bekannt sein. Ich habe diese Bilder weder selbst gezeichnet noch modelliert. Dennoch finde ich sie so knuffig, dass man sie einfach lieb haben muss und ich hoffe euch geht's genau so^^". Diese Grafiken sind wirklich rar und ich bin stolz sie im Web gefunden zu haben.[/tabmenu]

  • Wenn man über Resident Evil diskutieren möchte, muss es über einen speziellen Titel sein, welcher nicht als jugendgefährdend einzustufen ist.


    Erstens, über einen "jugendgefährdende" Titel darf immer diskutiert werden. Du darfst sogar über Titel, die bei der BPjM auf dem Index stehen bzw beschlagnahmt wurden, diskutieren. Indizierte Titel dürfen nur nicht beworben und an Jugendliche verkauft werden (weiteres im dritten Punk). Eine Rezension über einen indizierten (indiziert/beschlagnahmt ungleich FSK18/USK18 ) Titel verfassen sollte man aber besser lassen, das ist bis jetzt ne Grauzone.
    Nach deiner Einschätzung nach, müsste man bei Newsseiten, die über einen FSK18/USK18 Titel schreiben, entweder die Kommentare deaktivieren (um Diskussionen vorzubeugen) oder gleich ne Vorschalte für ne Alterprüfung reinhauen. Beides passiert aber nicht.
    Wenn Bilder oder Videos darin vorkommen, sieht die Sache natürlich wieder Anderster aus, hier muss dann ne Altersprüfung rein bzw freies Betrachten ab 23 Uhr.

    Zweitens ist deshalb die Schließung des Resident Evil Themas völlig überzogen, es war ja noch nicht einmal eine Bemerkung zu einem speziellen Teil, sondern über die Serie an sich. Dann dürfte man auch nicht mehr über LOST diskutieren, weil die 2. Staffel eine FSK18 bekommen hat, aber alle anderen FSK16. Apropos FSK, sollte man USK18-Themen weiterschließen, müsste man dann sinnfreierweiße auch FSK18-Themen dicht machen.

    Drittens, um gleich noch ein paar Mythen zu beseitigen:
    Indizierte Titel dürfen weiter an Erwachsene verkauft werden, allerdings nur unter der Ladentheke und in speziellen abgetrennten FSK18/USK18-Bereichen, da indizierte Titel nicht beworben werden dürfen.
    Beschlagnahmte Titel dürfen auch nicht mehr (in großen Mengen) verkauft werden, man darf sie aber besitzen und privat an Erwachsene weiterverkaufen.

  • Entschuldige, aber nur weil ich jetzt etwas angesprochen habe, was nicht exakt etwas mit dem Startthema zu tun hat, soll das hier geschlossen werden?
    Jugendschutz und Meinungs-/Redefreiheit sind ein wichtigtes Thema und sollten nicht einfach mit dem Verweis "Beitrag passt nicht 100% zum Startthema" links liegen gelassen werden.
    Eigentlich wollte ich im vorigen Beitrag ja noch sowas schreiben: Das ist ein Forum in dem diskutiert werden darf/soll. Wie soll eine anständige Diskussion zustande kommen, wenn man einfach Themen schließt (und die auch noch etwas vom Startthema abweichen). Welchen ersichtlichen Grund/Vorteil hat es, Disskussionen im Keim zu ersticken, weil etwas vom Thema abgewichen wird. Das ist ja wie gesagt eine Diskussionsplatform, in der selbiges geführt werden soll und nicht irgendetwas anderes.

    Das ist jetzt nichts gegen dich Agenten-dragon, aber ich finde sowas sollte ausdiskutiert werden ;).

  • Jessie0585: Ich glaube, hier liegt einfach ein Missverständnis vor.
    Kenais (bzw. unsere) Aussagen bezogen sich nicht auf die gesetzliche Grundlage Deutschlands sondern auf unsere Nutzungsbedingungen bzw. nicht niedergeschriebenen Grundlagen. In der Öffentlichkeit ist es natürlich überhaupt kein Problem, das ist völlig klar.
    Wir aber haben uns dazu entschieden, da wir ja ein Disney-Forum sind, keine FSK/USK 18 Diskussionen zu führen. Natürlich haben wir Mitglieder, die älter sind, aber unser Hauptaugenmerk liegt wie gesagt bei Disney. Da sind solche Filme oder Spiele schon ein ziemlicher Gegensatz. Auch wenn die Leute drüber reden wollen... allein aus Gründen der Verantwortung den Usern gegenüber wollen wir solche Diskussionen gar nicht erst aufkommen lassen. Die Gesetzgebung spielt da gar nicht die große Rolle in dieser Entscheidung, hierbei handelt es sich einfach um eine Regel, die wir eben verabschiedet haben.
    Und letztlich meint es ja auch keiner böse, wenn dann so ein Thread wie oben auftaucht und der geschlossen wird. Ist halt so, aber dann passiert ja nichts weiter.

    Edit: @Agenten-dragon: Deine Antwort wird der Sachlage aber auch nicht gerecht ;) Außerdem werden Threads nicht geschlossen, wenn es offene Fragen gibt.

  • Jessie0585

    Sehr schöner Beitrag über den Jugendschutz.

    Was du aber vergessen hast: Medien die jugendgefährdend sind werden von der USK/FSK eben nicht ab 18 Jahren freigegeben. Diesen Titeln wird dann die Freigabe verweigert.

  • Dann ist alles ok, solange es eine feste Zielgruppe gibt. Aber vllt sollte man dann sowas auch in die Regeln einbringen, so von wegen fester Zielgruppe und den damit einhergehenden niocht erwünschten Themen ;).

    Blue_Master: Ist jetzt wieder so ne begriffliche Sache, "Ab 18"-Titel sind ja nicht mehr für Jugendliche gedacht, in so fern ist das dann auch "jugendgefährdend" ;).

  • Das sollte man denken ist aber offiziell nicht so. Wird nämlich schon eine leichte Jugendgefährdung festgestellt, so wird eine Kennzeichnung verweigert. Das ist wirklich so, ab 18 Titel dürfen nicht jugendgefährdend sein.

    Nur im Kino darf die leichte Jugendgefährdung gegeben sein, weil da die Kontrollen besser als im Handel sind. Deshalb gibt es ja auch Filme die im Kino ungeschnitten sind, aber auf DVD trotz 18er Freigabe gekürzt werden ;)

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