Zu Milde Strafen für Verbrecher?!?!?

  • Ich weiss nicht wie es bei euch in D ist aber hier in der Schweiz packt man die Verbrecher mit Samthandschuhe an und die Richter machen recht milde Urteile z.b. hier http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/19875575 Ein Mann der mehrer Frauen und Mädchen teil Minderjährig missbraucht hat kriegt diese Strafe: Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten fällte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 350 Tagessätzen zu je 100 Franken aus. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre. Der jungen Frau, die der Angeklagte vergewaltigt hat, muss er eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen. Einer zur Tatzeit 14-Jährigen schuldet er eine Genugtuung von 3000 Franken. Sowas ist doch echt nicht zum glauben da bekommt man ja ne härtere Strafe wenn man mit 200km/h auf der Autobahn (120 erlaubt) geblitzt wird auch wenn nix passiert ist.

    Ich finde Mörder, Vergewaltiger und so Verbrecher gehören härter bestraft am besten Lebenslänglich hinter Gitter. Sorry aber für so Leute habe ich echt kein mitleid und sie sollten die voll härte des Gesetztes zuspüren bekommen, ich finde so Leute gehören nicht in unsere Gesellschaft sondern weggesperrt! Was meint ihr zu diesem Thema sind die Strafen zu milde?!?!

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  • Offensichtlich scheint dich dieses Thema sehr aufzuregen. Daher meine ich, dass du dich ersteinmal beruhigen solltest, denn ohne einen "kühlen Kopf" lassen sich selten klare Gedanken fassen.

    Weiterhin rate ich dir bei der Wahrheit zu bleiben. Laut dieser Seite bekommt man in der Schweiz für den von dir geschilderten Fall des Übertretens der Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh eine Freiheitsstrafe von 12 (!) Monaten und einen Führerscheinentzug von zwei Jahren bis lebenslänglich. Keine 24 Monate, keine 35.000 Franken Geldstrafe, keine Probezeit und keine 18.000 Franken "Genugtuung".

    Und übrigens auch nichts von dem, was im Urteil nicht drinsteht; nämlich das Verbot bestimmte Berufe oder Tätigkeiten zu ergreifen, schwerlich überhaupt irgendwie wieder Arbeit zu finden, ein erhöhtes Strafmaß bei Rückfällen oder anderweitigen Gesetzesübertretungen, die Ächtung und Ausgrenzung aus der Gesellschaft - kurzum ein komplett zerstörtes Leben! Mit anderen Worten wer eines solchen Verbrechens schuldig geworden ist, hat (zumindest hier in Europa) keine Chance jemals wieder "auf einen grünen Zweig" zu kommen. Jeder Arbeitgeber wird ihn bei einem solchen kriminellen Hintergrund abweisen, dadurch wird er arbeitslos und verarmen, Familie und Freunde werden sich von ihm abwenden und von der Möglichkeit einer öffentlichen Karriere brauchen wir gar nicht erst anzufangen. Er wird für den Rest seines Lebens stigmatisiert sein. Die eigentlich Strafe, die zwei Jahre Knast und die paartausend Franken spielen da eigentlich nur eine Nebenrolle. Überhaupt sind die, wie fast alle Strafen, nur symbolischen Charakters, denn seine Vergehen werden durch die Bezahlung eines bestimmten Betrages nicht rückgängig gemacht. Im Gegenteil - auch bzw. gerade die Opfer werden ihr Leben lang von den Folgen des Verbrechens betroffen sein.

    So gesehen ist das tatsächliche Strafmaß also nahezu irrelevant. Der Verkehrssünder wird hingegen maximal den Rest seines Lebens Bus und Bahn fahren müssen, sonst aber keinerlei Einschränkungen hinnehmen müssen. Insbesondere gesellschaftlich nicht, da Geschwindigkeitsübertretungen ja allgemein als Bagatelldelikte gelten. In dem speziellen von dir geschilderten Fall liegt das Problem meines Erachtens auch nicht darin, dass das Strafmaß für Vergewaltigung nicht ordentlich viel höher ist als das für Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen, sondern dass auf schweizer Autobahnen überhaupt ein Tempolimit gilt! Aber dieses Thema hatten wir ja schon in einem anderen Thread.

    Davon abgesehen ist es immer eine unschöne Sache, Verbrechen und ihre Strafen in Relation miteinander zu stellen, da sich ein Übel schlecht mit einem anderen vergleichen lässt - für die Betroffenen sind beide scheiße. Da wird nicht ein Vergehen weniger schlimm, weil ein anderes noch "heftiger" ist. Insofern kann es daher auch zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen, der eine Vergewaltiger bekommt 2 Jahre, der andere 3. Da spielen immer spezifische Faktoren eine Ursache, die von uns Außenstehenden keiner kennt und auch nicht beurteilen kann, wenn er nicht wenigstens an den Verhandlungen teilgenommen hat. Deswegen halte ich mich mit Beurteilungen von Straffestsetzungen auch eher zurück.

    Und letztlich haben Strafen ja auch nur eine sehr begrenzte Wirkung, denn eigentlich "hat niemand etwas davon", wenn er oder sie für dieses oder jenes Verbrechen im Knast sitzen. Außer vielleicht persönliche Genugtuung. Aber das Delikt selbst wird dadurch nicht ungeschehen und auch nicht umgewertet. Die Opfer werden bestimmt nicht sagen "für 18.000 Franken ist es OK vergewaltigt zu werden".

    Etwas anderes ist es, wenn von dem Täter auch eine zukünftige Gefahr ausgeht. Viele Gewaltverbrecher zeigen ja eine gewisse Prädisposition dafür, Gewalttaten zu begehen. Wie genau die aussieht, wird momentan erst erforscht. Aber es gibt schon einen Grund dafür, warum ein Beleidigter zuschlägt, während ein anderer nur den Kopf schüttelt. Wiederholungstäter zeigen oft psychopathische Strukturen auf und werden deswegen immer wieder auffällig. Die Folge davon ist, dass sie auch immer wieder hinter Gitter kommen und das Strafmaß mit jedem Delikt höher wird - bis hin zur permanenten "Wegsperrung". Bevor man jedoch Anlass hat zu glauben, dass es sich bei diesem oder jenem Täter um einen solchen Fall handelt (sicher kann man sich nie sein), muss jedoch auch ein entsprechendes Verhalten gezeigt worden sein. Es kann ja schließlich immer noch sein, dass jemand tatsächlich nur einmal vergewaltigt und danach nie wieder. Bei wem das aber öfter vorkommt, der wird dann sicherlich doch relativ schnell in einen Strafmaßbereich kommen, der dem permanent Wegsperren zumindest gleich kommen wird.

    Und hier bei uns in Europa habe ich diesbezüglich auch einigermaßen Vertrauen in die Justiz. In den USA hingegen kann man ja als Vergewaltiger noch Präsident werden.

  • Offensichtlich scheint dich dieses Thema sehr aufzuregen. Daher meine ich, dass du dich ersteinmal beruhigen solltest, denn ohne einen "kühlen Kopf" lassen sich selten klare Gedanken fassen.


    @Andi Ja vielleicht etwas ;)


    Weiterhin rate ich dir bei der Wahrheit zu bleiben. Laut dieser Seite bekommt man in der Schweiz für den von dir geschilderten Fall des Übertretens der Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh eine Freiheitsstrafe von 12 (!) Monaten und einen Führerscheinentzug von zwei Jahren bis lebenslänglich. Keine 24 Monate, keine 35.000 Franken Geldstrafe, keine Probezeit und keine 18.000 Franken "Genugtuung".


    Ja trotzdem ist das doch in einem Verhältnis jemand der Rasst auf der Autobahn bei Nacht und nichts passiert und jemand der mehrer Frauen missbraucht und ihnen so sehr schadet.


    Und übrigens auch nichts von dem, was im Urteil nicht drinsteht; nämlich das Verbot bestimmte Berufe oder Tätigkeiten zu ergreifen, schwerlich überhaupt irgendwie wieder Arbeit zu finden, ein erhöhtes Strafmaß bei Rückfällen oder anderweitigen Gesetzesübertretungen, die Ächtung und Ausgrenzung aus der Gesellschaft - kurzum ein komplett zerstörtes Leben! Mit anderen Worten wer eines solchen Verbrechens schuldig geworden ist, hat (zumindest hier in Europa) keine Chance jemals wieder "auf einen grünen Zweig" zu kommen. Jeder Arbeitgeber wird ihn bei einem solchen kriminellen Hintergrund abweisen, dadurch wird er arbeitslos und verarmen, Familie und Freunde werden sich von ihm abwenden und von der Möglichkeit einer öffentlichen Karriere brauchen wir gar nicht erst anzufangen. Er wird für den Rest seines Lebens stigmatisiert sein. Die eigentlich Strafe, die zwei Jahre Knast und die paartausend Franken spielen da eigentlich nur eine Nebenrolle. Überhaupt sind die, wie fast alle Strafen, nur symbolischen Charakters, denn seine Vergehen werden durch die Bezahlung eines bestimmten Betrages nicht rückgängig gemacht. Im Gegenteil - auch bzw. gerade die Opfer werden ihr Leben lang von den Folgen des Verbrechens betroffen sein.


    Ja das stimmt und das ist fast die grössere Straffe jedoch ist eine Strafe auch da um die Gesellschaft von so Leute zu schützen.


    So gesehen ist das tatsächliche Strafmaß also nahezu irrelevant. Der Verkehrssünder wird hingegen maximal den Rest seines Lebens Bus und Bahn fahren müssen, sonst aber keinerlei Einschränkungen hinnehmen müssen. Insbesondere gesellschaftlich nicht, da Geschwindigkeitsübertretungen ja allgemein als Bagatelldelikte gelten. In dem speziellen von dir geschilderten Fall liegt das Problem meines Erachtens auch nicht darin, dass das Strafmaß für Vergewaltigung nicht ordentlich viel höher ist als das für Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen, sondern dass auf schweizer Autobahnen überhaupt ein Tempolimit gilt! Aber dieses Thema hatten wir ja schon in einem anderen Thread.


    Ja das ist ein ganz anderes Thema mit der AB jedoch finde ich das Strafmass nicht ok also ich finde das mit dem Vergewaltigen viel schlimmer!

    Davon abgesehen ist es immer eine unschöne Sache, Verbrechen und ihre Strafen in Relation miteinander zu stellen, da sich ein Übel schlecht mit einem anderen vergleichen lässt - für die Betroffenen sind beide scheiße. Da wird nicht ein Vergehen weniger schlimm, weil ein anderes noch "heftiger" ist. Insofern kann es daher auch zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen, der eine Vergewaltiger bekommt 2 Jahre, der andere 3. Da spielen immer spezifische Faktoren eine Ursache, die von uns Außenstehenden keiner kennt und auch nicht beurteilen kann, wenn er nicht wenigstens an den Verhandlungen teilgenommen hat. Deswegen halte ich mich mit Beurteilungen von Straffestsetzungen auch eher zurück.


    Ich denke das kann man schon vergleiche was findest Du denn schlimmer 1. Jemand der Rast und nix passiert 2. Nen Vergewalitger 3. Ein Mörder also für mich ist das jetzt in Reihenfolge.

    Und letztlich haben Strafen ja auch nur eine sehr begrenzte Wirkung, denn eigentlich "hat niemand etwas davon", wenn er oder sie für dieses oder jenes Verbrechen im Knast sitzen. Außer vielleicht persönliche Genugtuung. Aber das Delikt selbst wird dadurch nicht ungeschehen und auch nicht umgewertet. Die Opfer werden bestimmt nicht sagen "für 18.000 Franken ist es OK vergewaltigt zu werden".


    Ja die Opfer habe da wenig von aber es ist doch gut zu wissen wenn so jemand im Knast ist und nicht frei rumläuft. Wie schon erwähnt die Gesellschaft muss vor so Leute geschützt werden darum gehören die weggesperrt oder sollen sie etwa weiter Vergewaltigen dürfen.

    Etwas anderes ist es, wenn von dem Täter auch eine zukünftige Gefahr ausgeht. Viele Gewaltverbrecher zeigen ja eine gewisse Prädisposition dafür, Gewalttaten zu begehen. Wie genau die aussieht, wird momentan erst erforscht. Aber es gibt schon einen Grund dafür, warum ein Beleidigter zuschlägt, während ein anderer nur den Kopf schüttelt. Wiederholungstäter zeigen oft psychopathische Strukturen auf und werden deswegen immer wieder auffällig. Die Folge davon ist, dass sie auch immer wieder hinter Gitter kommen und das Strafmaß mit jedem Delikt höher wird - bis hin zur permanenten "Wegsperrung". Bevor man jedoch Anlass hat zu glauben, dass es sich bei diesem oder jenem Täter um einen solchen Fall handelt (sicher kann man sich nie sein), muss jedoch auch ein entsprechendes Verhalten gezeigt worden sein. Es kann ja schließlich immer noch sein, dass jemand tatsächlich nur einmal vergewaltigt und danach nie wieder. Bei wem das aber öfter vorkommt, der wird dann sicherlich doch relativ schnell in einen Strafmaßbereich kommen, der dem permanent Wegsperren zumindest gleich kommen wird.


    Sorry aber davon halte ich nicht wie auch von den Therapien es gibt genug die Therapiert wurden und dann wieder denn mist gemacht haben. Ja man sollte Menschen nicht aufgeben aber bei so Leuten bin ich sehr misstrauisch.

    Und hier bei uns in Europa habe ich diesbezüglich auch einigermaßen Vertrauen in die Justiz. In den USA hingegen kann man ja als Vergewaltiger noch Präsident werden.

    Ja das stimmt aber in den USA bekommen die auch richige hohe Strafen wie Lebenslänglich oder sogar die Totesstrafe wobei da bin ich jetzt auch nicht so dafür.

  • Ich halte mich für gewöhnlich zurück, was Urteile über Gerichtsurteile angeht. Schlussendlich kennen wir von den Nachrichten immer nur eine Zusammenfassung oder einen kurzen Einblick ist das,
    was vor studierten Richtern, Gutachtern und weiteren Experten ausführlich betrachtet und diskutiert wurde.

    Strafen generell haben meiner Meinung nach drei Funktionen: Abschrecken, Schützen und Rehabilitation Jeder Mensch lässt sich bei dem Fordern nach Strafen von Emotionen leiten, ein Wunsch nach Rache ist als Betroffener oder Nahestehender aus menschlicher Sicht sehr verständlich. Sehr oft sind aber solche Gefühle falsch und subjektiv, weshalb das Gesetz sich auf feste Vorgaben stützt, welche (in der Theorie) unabhängig von den Emotionen durchgesetzt werden.
    Die Frage ob eine bestimmte Strafe zu niedrig ist sollte meiner Meinung nach ausschließlich nach den oben genannten Funktionen erfolgen. Eine Strafe muss "weht tun" und dadurch sowohl für den Verurteilten als auch für andere einen abschreckende Wirkung haben. Gesetze funktionieren nur, wenn sie auch durchgesetzt und deren Nichteinhaltung ggf. sanktioniert wird. Umgekehrt darf jedoch eine Strafe nicht dazu führen, dass der Verurteilte dadurch nie wieder im Leben Fuß fassen kann. Ich selber spreche mich absolut gegen die Todesstrafe sowie eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Letzteres sollte nur in Form einer Sicherheitsverwahrung existieren, welche bei Wiederholungstätern, hochgradigen Psychopathen sowie psychisch kranken Tätern die letzte Möglichkeit ist. Hier ist aber auch der Gesetzesgeber in der Pflicht, solche Täter schnell zu erkennen, bevor es erst zur X-ten Wiederholungstat kommt. Das man einen Vergewaltiger/Mörder/... gerne Lebenslang eingesperrt sehen möchte ist, wie bereits beschrieben, aus menschlicher Sicht verständlich, allerdings führt so etwas in letzter Instanz nur zu einer "Rachegesellschaft", in der objektive Beweise und Gutachten durch subjektive Empfindungen ersetzt werden.

    Zitat

    Sorry aber davon halte ich nicht wie auch von den Therapien es gibt genug die Therapiert wurden und dann wieder denn mist gemacht haben. Ja man sollte Menschen nicht aufgeben aber bei so Leuten bin ich sehr misstrauisch.



    Ich kann dein Misstrauen ein Stück weit nachvollziehen. Die Psychologie ist im Vergleich zur Medizin und anderen Wissenschaften noch sehr Jung wenn man bedenkt, dass die wichtigsten Errungenschaften dieses Fachs erst in den letzten 100 Jahren gemacht wurden. Dennoch halte ich Therapien für sehr sinnvoll, allerdings müssen diese auch entsprechend angeboten werden (in vielen JVAs ein Problem) und die Teilnehmer motiviert sein. Solange jedenfalls die Möglichkeit besteht, einen Therapiewilligen Täter durch eine Behandlung wieder gesellschaftstauglich zu machen, muss diesem auch die Chance gegeben werden, anstatt ihn lebenslang wegzusperren. Wenn man bedenkt, welche Fortschritte die Psychotherapie in den letzten Jahrzehnten gemacht hat bin ich zuversichtlich, dass sich hier bereits in naher Zukunft die Rückfallquoten drastisch vermindern lassen.


  • Die Frage ob eine bestimmte Strafe zu niedrig ist sollte meiner Meinung nach ausschließlich nach den oben genannten Funktionen erfolgen. Eine Strafe muss "weht tun" und dadurch sowohl für den Verurteilten als auch für andere einen abschreckende Wirkung haben. Gesetze funktionieren nur, wenn sie auch durchgesetzt und deren Nichteinhaltung ggf. sanktioniert wird. Umgekehrt darf jedoch eine Strafe nicht dazu führen, dass der Verurteilte dadurch nie wieder im Leben Fuß fassen kann. Ich selber spreche mich absolut gegen die Todesstrafe sowie eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Letzteres sollte nur in Form einer Sicherheitsverwahrung existieren, welche bei Wiederholungstätern, hochgradigen Psychopathen sowie psychisch kranken Tätern die letzte Möglichkeit ist. Hier ist aber auch der Gesetzesgeber in der Pflicht, solche Täter schnell zu erkennen, bevor es erst zur X-ten Wiederholungstat kommt. Das man einen Vergewaltiger/Mörder/... gerne Lebenslang eingesperrt sehen möchte ist, wie bereits beschrieben, aus menschlicher Sicht verständlich, allerdings führt so etwas in letzter Instanz nur zu einer "Rachegesellschaft", in der objektive Beweise und Gutachten durch subjektive Empfindungen ersetzt werden.


    1. Sehr gut erklärt aber ich finde eine Verwarung oder eine Sicherheitsverwarum bei ganz schlimmen fällen immer noch die beste Lösung, was mich halt stört sind die Unverhältnismässigen Strafen im vergleich zum Rasen oder z.b. Drogendelikten.
    2. Das ist eben das Problem das man so Leute schnell erkennte ich kenne fällte da haben Pyschologen einen Mörder für geheilt erklärt und freigelassen und dann hat er es wieder getan. Wie mein Vater oft sagt die sind inteligenter als die Pychis und verarschen die und machen einen auf "Normal, ich sage sowas ist sehr schwirig zu bewerten.


    Ich kann dein Misstrauen ein Stück weit nachvollziehen. Die Psychologie ist im Vergleich zur Medizin und anderen Wissenschaften noch sehr Jung wenn man bedenkt, dass die wichtigsten Errungenschaften dieses Fachs erst in den letzten 100 Jahren gemacht wurden. Dennoch halte ich Therapien für sehr sinnvoll, allerdings müssen diese auch entsprechend angeboten werden (in vielen JVAs ein Problem) und die Teilnehmer motiviert sein. Solange jedenfalls die Möglichkeit besteht, einen Therapiewilligen Täter durch eine Behandlung wieder gesellschaftstauglich zu machen, muss diesem auch die Chance gegeben werden, anstatt ihn lebenslang wegzusperren. Wenn man bedenkt, welche Fortschritte die Psychotherapie in den letzten Jahrzehnten gemacht hat bin ich zuversichtlich, dass sich hier bereits in naher Zukunft die Rückfallquoten drastisch vermindern lassen.


    Das finde ich auch eine gute Idee jedoch "genisse" ich so Sachen gerne mit vorsicht (siehe oben), aber ja es stimmt schon da wurden sicher Fortschritte gemacht.

    Lieber @Blue Dragon,
    Macht Lust darauf, in Zukunft wieder mehr von dir zu lesen ;)


    @Andi und @Blue Dragon Ja sehe ich auch so bitte mehr so Beiträge. ;)

  • Auch so etwas wo ich mich frage wo wir überhaupt leben (siehe Bild). Schon komisch das der Autofahrer wie ein Schwerverbrecher behandelt wird und der Kinderschänder nur 6 Monate kriegt?!?!?! Irgendwas ist das hier falsch oder sehe nur ich das so? Also das mit dem Kind ist doch nun x mal schlimmer als das zudichte Auffahren, wir schweizer haben schon komische Richter um es mal anständig auszudrücken! :no: :no: :no:

  • Hast du dir die Details überhaupt mal angesehen?

    Und falls es stimmt, dann zeigt es bloß wieder mal, dass man nur die richtigen Freunde haben braucht. So wie in den USA, wo gerade ein Frauenbelästiger zu Recht öffentlich zur Sau gemacht wird und ein anderer zum Präsidenten gewählt wurde.

  • Hast du dir die Details überhaupt mal angesehen?


    Nope aber ist ja eigentlich klar um was es geht. [/quote]



    Und falls es stimmt, dann zeigt es bloß wieder mal, dass man nur die richtigen Freunde haben braucht. So wie in den USA, wo gerade ein Frauenbelästiger zu Recht öffentlich zur Sau gemacht wird und ein anderer zum Präsidenten gewählt wurde.


    Das stimmt auch wieder, leider. ;)

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